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Datenträgervernichtung druch "entmagnetisieren"

Datenträgervernichtung druch "entmagnetisieren"

Verfahrensbeschreibung zur Vernichtung durch „entmagnetisieren“ von Datenträgern durch CleanMaster ( CM ) siehe unten. Ziel der Maßnahme zur Vernichtung / Löschung von Datenträgern ( Festplatten u. a. ) ist es, dass keine personenbezogenen Daten oder Restdaten weitergegeben werden, für deren Inhalt der Empfänger keine Berechtigung besitzt oder die dem Bundesdatenschutz unter -liegen. Hierbei werden jedoch ökologische und wirtschaftlich sinnvolle Umweltmaßnahmen berücksichtigt um die „nicht erneuerbaren Ressourcen“ einzusparen. CM verfügt über eigene Degausser / Entmagnetisierer und greift bei seinen Kooperations -partnern auf überbetriebliche Datenschutzbeauftragte (gem. § 4d, Abs. 2 BDSG) die die Löschung und Vernichtung von Datenträgern bzw. Medien überwachen und auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Vorgaben dokumentieren, zurück. Ein Protokoll über jede Datenträgervernichtung ist selbstverständlich. Nachfolgend die Vorgehensweise bei der Datenträgervernichtung direkt „vor Ort“: Löschung der Datenträger mit unserem AS-CM 2010 direkt „vor Ort“, Der direkte Transport der Behälter zur Verwertungsanlage nach Bochum. Übernahme, Transport und Vernichtung der Datenträger wird durch unsere Vernichtungsanlage(n) dokumentiert (auf Wunsch auch photographisch). Die Datenträger werden bei CM demontiert, das eigentliche metallische Medium wird geschreddert. / einer mechanischen Zerkleinerung zugeführt. Bei der Zerkleinerung werden die Datenträger gem. § 3, Abs. 5, Ziffer 5 des BDSG bzw. § 3, Abs. 2, Ziffer 6 NDSG zerstört. Die erfolgte Datenträgervernichtung wird auf dem Formular „Vernichtungszertifikat“ unter Angabe des Datums sowie des Vernichtungsverfahren dokumentiert und durch unseren Datenschutzbeauftragten bestätigt. Das Vernichtungs - / Entsorgungszertifikat wird dem Kunden übersandt. Die o. g. Verfahren zur Löschung von Datenträgern / Medien sind im Rahmen des Qualitäts –und Umwelt-managementsystems in speziellen Arbeitsanweisungen festgelegt. Es wird u. a. bei der Vernichtung von Datenträgern der NOW IT GmbH, SANDVIK Holding GmbH, öffentlichen Auftraggebern, der BAD Gesundheitswesen GMBH (bundesweit) und einem großen deutschen Telekommunikationsunternehmen, sowie weiteren namhaften hiesigen Unternehmen angewandt.